Im Juni hat EnBW den Bauantrag für den Bau zweier Vestas V136 und einer Vestas V150 eingereicht. Seit Anfang Juli liegen die dazugehörigen Gutachten in den Rathäusern der Stadt Halver und der Gemeinde Schalksmühle, sowie beim Märkischen Kreis aus.
Online kann man die Gutachten noch bis zum 31.07.2020 unter
abrufen.
Bis zum 31.08.2020 ist es Ihnen/Euch möglich, einen Widerspruch/Einwendung beim Märkischen Kreis einzureichen.
Dieser muss Ihren/Euren Namen und Adresse, sowie den Grund des Widerspruchs beinhalten. Dieser kann sachlich und fachlich sein, aber auch persönliche Ängste und Sorgen erläutern.
Im Folgenden ein Auszug aus den Unterlagen der Öffentlichen Bekanntmachung des Märkischen Kreises zum Punkt „Einwendungen“:
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Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 und S. 2 9. BImSchV bis einschließlich zum
31.08.2020
schriftlich
- beim Landrat des Märkischen Kreises, Untere Immissionsschutzbehörde, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
oder
- beim Bürgermeister der Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
oder
- beim Bürgermeister der Stadt Halver, Thomasstraße 18, 58553 Halver
oder elektronisch (E-Mail: immissionsschutz@maerkischer-kreis.de) erhoben werden.
Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der einwendenden Person erkennen lassen.
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Ein Widerspruch bildet die Grundlage eines möglichen späteren Klageweges. Ohne diese Einwände in Form von Widersprüchen, ist ein Klageweg rechtlich nicht möglich.
Wir bitten Sie und euch, setzt euch mit den Gutachten auseinander. Hinterfragt Ergebnisse auf Ihre Richtigkeit und legt einen Widerspruch beim Märkischen Kreis ein.
Am Mittwoch, 16.09.2020 findet um 9:00 Uhr ein Erörterungstermin von Seiten der EnBW im Kulturhaus Lüdenscheid, Freiherr-vom-Stein-Straße 9, 58511 Lüdenscheid statt.
Wir begrüßen es sehr, dass sich der Großteil der Schalksmühler Ratsvertreter dafür ausgesprochen hat, zukünftig geeignete Flächen für Windenergieanlagen auf Schalksmühler Flächen selbst wieder auszuweisen. Dies ist die einzige Möglichkeit, einen geregelten und auch kontrollierten Anlagen-Ausbau zu erlangen.
In Bezug auf den geplanten Windpark auf dem Worthberg lässt sich aktuell folgendes sagen:
Da das Planungsverfahren bereits seit langer Zeit läuft, steht dieses unter Verfahrensschutz.
Daher kann die oben genannte Entscheidung keinen direkten Einfluss auf das Verfahren nehmen.
EnBW hat im Frühjahr 2020 seinen bisherigen Bauantrag (geplant waren 3 Anlagen des Typs Vestas V150) beim Märkischen Kreis zurückgezogen. Anschließend ist im Juni ein Antrag für den Bau von zwei Anlagen Vestas V136 und einer Vestas V150 eingereicht worden.